Berufsvorbereitung
Das Brandenburgische Schulgesetz § 39 besagt, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht.
- Die SchülerInnen und Schüler erfüllen bis zum 16. Lebensjahr die 10–jährige Schulpflicht.
- Bis zum 18., ggf. 21. Lebensjahr, absolvieren sie dann die zweijährige Berufsschulpflicht an unserer Schule.
Hier greifen dann andere Lerninhalte lt. Rahmenplan.
Pädagogische Ziele in der Werkstufe: - soziale Kompetenzen entwickeln
- Berufstätigkeiten erlernen
- Freizeitgestaltung
- Partnerschaftliche Lebensbeziehungen kennenlernen
- Wohnen als eine Form des selbstbestimmten Lebens
Leitbild
- Die Vielfalt von Begabungen und Lebenswegen kennzeichnet die Normalität menschlichen Lebens
- Jeder Mensch verfügt über Potential, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten
- Jeder Mensch ist Teil der Gemeinschaft und auf Gemeinschaft angewiesen
- In der Berufsschulstufe bereiten sich Jugendliche und junge Erwachsene auf selbstbestimmte Teilhabe als Mitglieder der Gesellschaft vor
- Die Berufsschulstufe eröffnet vielfältige Perspektiven für die Lebensgestaltung und begleitet die Zukunftsplanung
- Jugendliche und junge Erwachsene schlagen einen Lebensweg ein, der ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht