Berufsvorbereitung

Das Brandenburgische Schulgesetz § 39 besagt, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht.

  • Die SchülerInnen und Schüler erfüllen bis zum 16. Lebensjahr die 10–jährige Schulpflicht.
  • Bis zum 18., ggf. 21. Lebensjahr, absolvieren sie dann die zweijährige Berufsschulpflicht an unserer Schule.

Hier greifen dann andere Lerninhalte lt. Rahmenplan.

Pädagogische Ziele in der Werkstufe: - soziale Kompetenzen entwickeln

  • Berufstätigkeiten erlernen
  • Freizeitgestaltung
  • Partnerschaftliche Lebensbeziehungen kennenlernen
  • Wohnen als eine Form des selbstbestimmten Lebens

Leitbild

  • Die Vielfalt von Begabungen und Lebenswegen kennzeichnet die Normalität menschlichen Lebens
  • Jeder Mensch verfügt über Potential, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten
  • Jeder Mensch ist Teil der Gemeinschaft und auf Gemeinschaft angewiesen
  • In der Berufsschulstufe bereiten sich Jugendliche und junge Erwachsene auf selbstbestimmte Teilhabe als Mitglieder der Gesellschaft vor
  • Die Berufsschulstufe eröffnet vielfältige Perspektiven für die Lebensgestaltung und begleitet die Zukunftsplanung
  • Jugendliche und junge Erwachsene schlagen einen Lebensweg ein, der ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht